Neue Energieeffizienzförderung ab 1.10.2012, Neuregelung des Spitzenausgleichs

Wir möchten Sie über zwei wesentliche Entwicklungen im Bereich der Energieeffizienz für Unternehmen informieren.

Ökosteuer-Rückerstattung für produzierende Betriebe

Die Rückerstattung ist auch 2013 möglich, allerdings verlangt die Bundesregierung in Ihrem Gesetzentwurf nun Gegenleistungen:

  • Für große Unternehmen die Einführung eines Energiemanagement nach ISO 50001
  • Für KMU ebenfalls ein Energiemangement nach ISO 50001 oder ein Energieaudit nach DIN 16247 – es handelt sich hierbei um eine Energieberatung nach festgelegtem Ablauf.
  • Die Einführung muss in beiden Fällen 2013 begonnen werden und 2015 abgeschlossen werden.
  • Ab 2016 bis 2018 sind festgelegte Einsparziele von 1,3% in 2016 bis 5,25 % in 2018 zu erreichen. Ein jährliches Monitoring überprüft die Zielerreichung der produzierenden Unternehmen in ihrer Gesamtheit.

Wir bieten Ihnen gerne beide Leistungen an, die wir mit den entsprechenden Förderungen koppeln.


Eine neue, höchst interessante Förderung der Energieeffizienz gibt es ab 1.10.2012:

Bei Ersatzinvestitionen in die sog. Querschnittstechnologien, das sind elektrische Motore und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnik, Druckluftsysteme, Anlagen für Wärmerückgewinnung u. Abwärmenutzung, die Dämmung dieser Systeme, die Erneuerung von Beleuchtungssystemen, gibt es Zuschüsse bis zu 30%. Die Investitionssumme muss zwischen 5.000 € und 30.000 € liegen.

Außerdem werden gefördert: Ersatz-Investitionen in mindestens zwei Querschnittstechnologien und die dazugehörigen Systeme, wenn durch einen bei der Kfw gelisteten Energieberater in einem Bericht festgestellt wird, dass diese Investitionen zu einer Energieersparnis von mindestens 25% gegenüber dem „Ist-Zustand“ führen. Die Nettoinvestitionen müssen hier mindestens 30.000 € betragen. Die Gesamtförderung dieser Maßnahmenkann bis zu 100.000 € betragen, was einer Gesamtinvestition von 333.000 € entspricht.

Hierbeträgt der Zuschuss 30% für KMU und 20% für sonstige Unternehmenbei nachgewiesener Energieeinsparung gegenüber dem Ist-Zustand von mehr als 35 %. Bei einer Energieeinsparung von 25% bis 35% beträgt der Zuschuss 20 % bzw. 10 %.

Übersteigen die Investitionen diese Obergrenzen können für die Mehrkosten ebenfalls Zuschüsse beantragt werden.Diese Regelungen gelten nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen – und das ist zusätzlich ein sehr großes Plus – sondern auch für Unternehmen bis zu 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. €.

In diesem Zusammenhang entstehende Beratungskosten werden ebenfalls gefördert. Anträge nach diesem Programm können ab dem 1.10.2012 gestellt werden, Einzelheiten s. www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/vorschriften/index.html

Zum Nachweis der Förderfähigkeit benötigt das Unternehmen ein Energiesparkonzept, das Peter Heinzel – Effizienz für Unternehmen erstellt.

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