Transparenzverodnung

Ab 1. Juli 2016 sind alle EU Mitgliedsstaaten verpflichtet, Aufzeichnungen über staatliche Beihilfen zu führen und diese der EU Kommission zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.
Hiervon betroffen sind alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, welche Steuerbegünstigungen aus dem Energie- bzw. Stromsteuerrecht beziehen (bspw. § 54, § 55, § 9b, § 10 etc.). Diese Unternehmen sind verpflichtet Anzeigen oder Erklärungen abzugeben.

Die Erklärung ist spätestens zum 30. Juni des Folgejahres, seit der letzten Auszahlung der Steuerentlastung abzugeben.

Für dieses Jahr gilt: Bis zum 30. Juni 2017 sind nur die ab 1. Juli 2016 erhaltenen Steuerentlastungen anzuzeigen.


Die Möglichkeit einer Befreiung von der Anzeige- bzw. Erklärungspflicht (§ 6 EnSTransV) besteht für Unternehmen, bei denen die Steuerbegünstigung in den drei Jahren vor der Anzeige- oder Erklärungspflicht 150.000 Euro je Kalenderjahr nicht überschritten hat.

Folgende Steuerbegünstigungen sind von der Anzeigepflicht betroffen:

  • § 50 des Energiesteuergesetzes (Steuerentlastung für Biokraftstoffe),
  • § 53a des Energiesteuergesetzes (vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme),
  • § 53b des Energiesteuergesetzes (teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme),
  • § 54 des Energiesteuergesetzes (Steuerentlastung für Unternehmen),
  • § 55 des Energiesteuergesetzes (Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen),
  • § 56 des Energiesteuergesetzes (Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr),
  • § 57 des Energiesteuergesetzes (Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft),
  • § 9b des Stromsteuergesetzes (Steuerentlastung für Unternehmen),
  • § 10 des Stromsteuergesetzes (Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen) und
  • § 14a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (Steuerentlastung für die Landstromversorgung).

 

Link zum amtlichen Vordruck 1462 (Erklärung über den Saldo): https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=1462

Link zum Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht für Anzeigen: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=1463

Link zum Merkblatt 1464: http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Verbrauchsteuern/1464_2017.pdf;jsessionid=3480823ABFCF9D3861BEC8CEC9C5E4BB.live4672?__blob=publicationFile&v=3

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