Essen November 2013:

Die Erstattung des Spitzenausgleichs für das Jahr 2012 wurde gemäß der Regelungen im Energie- bzw. Stromsteuergesetz bisher nur anteilig zu 80 Prozent gewährt. Die Auszahlung der restlichen 20 Prozent ist an die Erreichung konkreter Emissionsminderungsziele der Klimaschutzvereinbarung der deutschen Wirtschaft von 2000 gebunden. Das mit dem CO2-Monitoring-Bericht beauftragte Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen teilte auf Nachfrage mit, dass die geforderte Senkung der spezifischen Emissionen der Kyoto-Gase um 35 Prozent im Zeithorizont 1990 bis 2012 realisiert wurde. Mit der notwendigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist fristgerecht bis zum 31.12.2013 zu rechnen. Die Auszahlung der noch offenen Rückerstattungsbeträge durch die Hauptzollämter ist ab Anfang 2014 zu erwarten. Quelle: ispex

Zurück