Das neue bayerische Ladeinfrastrukturprogramm ist am 01. September angelaufen. Die Förderung umfasst die Errichtung von Normalladepunkten, sowie den Netzanschluss.
Alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes, welche Steuerbegünstigungen aus dem Energie- bzw. Stromsteuerrecht beziehen (bspw. § 54, § 55, § 9b, § 10 etc.) sind laut der Transparenzverordnung verpflichtet Anzeigen oder Erklärungen abzugeben.