Aktuelles

KfW Förderprogramm 294 Rückblick

Nach einer großen Antragsschwemme hat die KfW mittlerweile fast alle Anträge im Programm Abwärme bearbeitet und in großem Umfang bewilligt. Gegen Ende der Bearbeitungszeit wurde entschieden, dass Brunnenkühlungen, Freikühler und Gabelstapler nicht förderfähig sind. In den entsprechenden Schreiben wird auf das neue Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien verwiesen. Seit Mitte des Jahres 2016 bis zum Programmende wurden ca. 1.000 Anträge gestellt, von denen ca. 250 für unsere Kunden durch uns bearbeitet wurden.

Wettbewerbliche Förderung

Zum 14. April ist die erste Ausschreibungsrunde der wettbewerblichen Förderung Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien an den Start gegangen. Sobald die Einsparung in einem Projekt ermittelt ist, können Sie bis max. 50 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss beantragen.

Es wird die Kennzahl € Zuschuss/gesparte to CO2 gebildet. Während einer zeitlich und finanziell limitierten Ausschreibungsrunde geben Sie Ihren Antrag mit dem gewünschten Zuschuss ein. Die Zuschüsse werden aufsteigend von den geringsten Anträgen zu den höheren hin zugesprochen, bis der Topf leer ist.

Die erste Runde startete bereits am 14. April und ist mit 7 Mio € ausgestattet. Wenn Sie mehr wissen wollen, kontaktieren Sie uns.

Neues Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien an den Start gegangen.

Im Januar hat das neue Förderprogramm, das aus vier Modulen besteht, sechs alte Programme ersetzt. Wurden vorher, unabhängig von der Höhe der Einsparungen im technologieoffenen Abwärmeprogramm die förderfähigen Kosten mit 30 oder bei KMU mit 40 % gefördert, wurde nun ein CO2 Deckel eingeführt. Dieser sieht einen Zuschuss von 500 €/to  (bei KMU 700 €/to ) gespartes CO2 vor.

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